Was kostet die AIV-Ausbildung des Bundes?
(Beitrag in Verwaltungsmanagement.Info, Version 1.15)

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Was kostet die AIV-Ausbildung des Bundes? Was bringt eigentlich die Evaluation? Beschäftigen wir uns in Zeiten knapper Kassen mit den "richtigen" Dingen oder sparen wir am falschen Ort?

Eine überschlägige Rechnung ermittelt allein für die an der FH Bund in Brühl (und vom BVA in Köln als Einstellungs- und Praktikumsbehörde und als Prüfungsamt) ausgebildeten Studierenden jährliche Bildungsinvestitionen von mehr als 23 Mio. €. Dieser Betrag ist nicht im Haushalt sichtbar, weil er sich auf die Etats mehrerer Behörden, z. T. sogar unterschiedlicher Geschäftsbereiche, verteilt.

Angesichts

  • der hohen Kosten
    der AIV-Ausbildung
  • der Kosten-Struktur

ist strategisches Management erforderlich.

Einzelheiten siehe in der Rechnung als Excel-Datei (Fassung März 2004).

Der überwiegende Teil der Kosten (mehr als 70%) sind die Personalkosten der Studierenden! Dabei spielt eine wesentliche Rolle, in welchem Umfang die Studienplätze mit Aufstiegsbeamten belegt werden: ihre Ausbildung kostet etwa 65% mehr als die Ausbildung eines Laufbahnbewerbers.

Insgesamt betragen die Kosten der Ausbildung eines Beamten gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst, 3-jährige Ausbildung, einschließlich anteiliger Kosten für die Wiederholung der Laufbahnprüfung (Verlängerung um 6 Monate bei 15% der Studierenden) und einer Misserfolgsquote von 5%, bei Aufstiegsbeamten etwa 200.000 Euro. Wesentliche Ergebnisse sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst:

Zu den Details (Excel-Tabelle)

Grundlagen der Berechnung sind die Personalkostensätze des BMF (siehe "Personalkosten" im Online-Verwaltungslexikon ) sowie weitere verfügbare Daten, ergänzt um Schätzdaten, soweit erforderlich. Die Berechnung dürfte die Größenverhältnisse soweit abbilden dass erkennbar wird, welcher Bedarf nach strategischem Management besteht, und auch strategische Entscheidungen zulassen.

Angesichts dieser enormen Kosten erscheint es auch unabdingbar, durch Evaluation sicherzustellen, dass die Investition sich lohnt. Dazu sollte auf den besonderen Sachverstand von (Bildungs- und Evaluations-) Experten nicht verzichtet werden: gelingt es, die Ausbildung nur um 1% effektiver zu machen, wäre das ein Wertzuwachs von jährlich 230.000 €, jedes Jahr erneut. Selbst einmalige Aufwendungen von 50.000 € für die Entwicklung und Durchführung einer Evaluation oder die Auswertung der bisherigen Ausbildung durch Bildungsexperten wären mehr als gut angelegt. Befragte man z.B. Bildungsexperte, was man tun könnte, um die hohen Durchfallquoten zu senken, so würde sich bereits das sehr schnell rentieren: jeder "Wiederholer" kostet den Bund im Schnitt mindestens 19.000 € zusätzlich, ein im ersten Durchgang gescheiterter Aufstiegsbeamter sogar mehr als 25.000 €.

Ein großes Hindernis für wirtschaftliches Handeln: die mangelnde Einsicht in die Grenzen der eigenen Fachkompetenz und die Möglichkeiten der Sozial- und Bildungswissenschaften. Merke: Juristen können eben doch nicht alles - übrigens auch Betriebswirte nicht.

Die Rechnung kann hier als Excel-Datei eingesehen und auch für Planungszwecke verwendet werden, indem man die Ausgangsdaten variiert. Es zeigt sich, dass die - für den Lernerfolg wichtige - Größe der Kurse kein besonderer Kostenfaktor ist: die Reduzierung der Kursstärke um 20% verursacht nur Mehrkosten von etwa 2%, die Vergrößerung der Lerngruppen um 20% senkt die Kosten nur um 1,4%. Das könnte durch geänderte Durchfallquoten oder Auswirkungen auf die Qualifikation schnell überkompensiert werden.

Angesichts der dominierenden Personalkosten der Studierenden ist bereits aus Kostensicht dringend zu empfehlen, in eine möglichst hohe Qualität und Effizienz der Ausbildung zu investieren.

Es rechnet sich u.U. bereits durch Einsparungen, wenn die Durchfallquote sinkt. Und erst eine hohe Ausbildungsqualität, gemessen an der erreichten Qualifikation der Absolventen, rechtfertigt die insgesamt hohen Bildungsinvestitionen des Bundes in die Ausbildung seines Beamtennachwuchses. Wer hier spart, handelt gegen das Gebot wirtschaftlichen Handelns, wie es von der Verfassung (Art. 114 II GG) vorgegeben ist.

Last but not least: Es gibt ohnehin genügend Anlass, Curricula und Lehre zu überprüfen. Alle Investitionen sind im Zweifel wirtschaftlich, wenn man den Gesamtbetrag der Bildungsinvestitionen berücksichtigt, denen ein entsprechender Wert durch eine qualitativ gute Ausbildung gegenüberstehen muss. Zu Anlass und möglichen Reformelementen siehe die Materialien hier auf dieser Website:

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Schwerpunkte des Änderungsbedarfs sind vor allem:

Strategisches Management könnte z.B. auch fragen, ob die Qualifizierung von Aufsteigern unbedingt - wie bei der AIV - 18 Monate Praktikum umfassen und an einem zentralen Ort durchgeführt werden muss - bei den Kosten lohnt es sich sehr schnell, über andere Formen der Qualifizierung nachzudenken, z.B. über weitgehend dezentrale Lernangebote (70 % Fernstudium, 30 % Präsenzunterricht, "blended learning").

Burkhardt Krems, 12. Mai 2004 / 2. Juni 2005
(Rechnung aktualisiert am 20. Juni 2004)

 

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Köln, 2007-01-15 . Kontakt | Impressum

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