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Publikationen (Hausarbeiten, Diplomarbeiten, Masterarbeiten) - Version 2.23 -
Die Aufnahme in diese Liste stellt keine Bewertung dar (s.
Anmerkungen. B. K.)
Klunker, Kristin (2009) |
(Un-)Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Deutschland? – Wege zur Deckung des Personalbedarfs unter Berücksichtigung der Konzepte in ausgewählten europäischen Staaten. (Masterarbeit) |
Rogler, Heike
Lehrgang 92 Kurs 61 |
Alternativen
zur Förderung der Denkmalpflege?
(8-Wochen-Diplomarbeit, 22.05.2002, 417 kB) |
Woditschka, Katharina
Lehrgang 98 Kurs 63 |
Disease
Management als Element der Beihilfe des Bundes? (online nicht verfügbar. 2007-01-14) Was kann Disease
Management für die Verbesserung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit
der Beihilfe des Bundes erreichen und welchen Beitrag könnte
es für eine strategische Neuausrichtung leisten?
(8-Wochen-Diplomarbeit, 12.05.2005, 620 kB) |
NN
|
Überlegungen
zur grundlegenden Reform des öffentlichen Dienstes
(8-Wochen-Diplomarbeit) - (nicht mehr im Internet verfügbar,
siehe dazu die Anmerkung
sowie das Diplomarbeitsthema: "Folgen
einer offensichtlich fehlerhafter Bewertung von Diplomarbeiten" |
Braaf, Michael
Lehrgang 94 Kurs 61 |
Probleme
der finanziellen Zuständigkeit des Bundes im Kulturbereich
(erläutert anhand von Beispielen)
(8-Wochen-Diplomarbeit, 27.05.2003, 1,2 MB) |
Döhler, Claudia
Lehrgang 94 Kurs 63 |
Gestaltung
der Einführungsfortbildung im BMZ als Instrument der Personal- und
Kulturentwicklung
(8-Wochen-Diplomarbeit, 27.05.2003, 1,7 MB) |
Flader, Judith
Lehrgang 94 Kurs 61 |
Moderne
Lehrmethoden, Anwendung und Bedeutung für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen
(8-Wochen-Diplomarbeit, 27.05.2003, 140 kB) |
Stüve,
Nadine
Lehrgang 94 Kurs 61 |
Mentoring
als Instrument der Personalentwicklung. Welche Rolle
kann Mentoring - auch im Hinblick auf die Förderung weiblicher Nachwuchskräfte
- in der öffentlichen Verwaltung spielen?
(8-Wochen-Diplomarbeit, 27.05.2003, 1,7 MB) |
Vandercappelle, André
Lehrgang 94 Kurs 62 |
Inhaltlich-rechtliche
Auswirkungen der Inkraftsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002
vom 15.07.2002 im Bereich des gewerblichen Flugbetriebes
(8-Wochen-Diplomarbeit, 27.05.2003, 470 kB) |
|
Anmerkungen (Version
1.61)
Die Aufnahme in diese Liste stellt keine Bewertung dar. Sie bedeutet insbesondere
nicht, dass die Arbeit als Muster für eine Diplomarbeit dienen kann. Sie
kann Elemente enthalten, die den Anforderungen nicht genügen, z. B.
ein Glossar (siehe unten), sie kann auch grundlegende
Mängel aufweisen, die allerdings auch lehrreich sein können (siehe
im Folgenden), sie kann natürlich auch Beispiel einer gelungenen Arbeit
sein.
Die nachfolgenden Anmerkungen sollen deshalb exemplarische Aspekte
verdeutlichen, die für die Verwendung als Vorbild für wissenschaftliches Arbeiten
wichtig sind. Vgl. zum Thema „Wissenschaftliches
Arbeiten“ im übrigen die Quellenangaben
auf der Hauptseite sowie die Arbeitshilfe
zur Diplomarbeit.
Anmerkungen zu einer exemplarischen
Diplomarbeit: Überlegungen zur grundlegenden Reform
des öffentlichen Dienstes.
Sie dazu auch:
Die Arbeit ist kein Beispiel für die geforderte wissenschaftliche Arbeitsweise,
im Gegenteil:
- Zentrale Aussagen der Arbeit kommen ohne jedwede Quellenangabe aus,
- es wird nicht einmal versucht, den Meinungsstand zu ermitteln und in Auseinandersetzung
damit eine Antwort auf die gestellten Fragen zu entwickeln.
- Die Fragen sind ungenau, unklar, die Argumentation ist großenteils
logisch nicht nachvollziehbar (Beispiele s. u.),
- Begriffe werden ohne Rücksicht auf den Meinungsstand, z. T. unklar
oder falsch definiert und wechseln ihre Bedeutung im Verlauf der Arbeit.
Exemplarische Details:
- Die Definition des Zentralbegriffs der Arbeit, "öffentlicher Dienst",
besteht aus einem Satz am Anfang des Kapitels 2 (S. 11), ohne eine einzige
Quellenangabe und ist falsch, wie sich aus den weiteren Ausführungen
ergibt: nicht nur die Beschäftigten von Bund, Ländern und Gemeinden
gehören zum öffentlichen Dienst, sondern auch diejenigen aller anderen
juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Prinzip
der Objektivität
Achten Sie auf:
- Gutachtenstil
- Darstellung des Meinungsstandes:
"Ihre Meinung ist nicht gefragt" (erst dann, wenn Sie
den Meinungsstand ausgewertet haben)!
|
Empfehlung: Achten Sie auf die sorgfältige Definition
der zentralen Begriffe ihres Themas:
- Es gilt der Gutachtenstil, das Ergebnis steht am Ende und nicht am Anfang.
- Ermitteln Sie den Meinungsstand in Fachwissenschaft und -praxis,
- erst dann ist, wenn erforderlich, Anlass für eine eigene Stellungnahme
in Auseinandersetzung mit dem Meinungsstand.
- Die Bewertung des vorhandenen Systems soll anhand von Zielen erfolgen, die
eingangs formuliert werden (S. 14: "Der öffentliche Dienst soll
den folgenden Qualitätsanforderungen entsprechen:"), unter der falschen
Überschrift "Zielanalyse". Der Zielkatalog ist eine Anleihe
bei der Disziplin "Verwaltungsmanagement" (= "BWLöV"),
was nicht mitgeteilt wird - ein Verstoß gegen das Gebot der Transparenz
und Ehrlichkeit. Eine sachliche Auseinandersetzung mit den Arbeitsergebnissen
dieser Disziplin findet nicht statt. Die Definition des Zieles "Wirtschaftlichkeit"
ist offensichtlich falsch, denn Kostendeckung ist kein Ziel der öffentlichen
Verwaltung in ihrem Kernbereich (z. B. für die Polizei, aber auch
den Bildungsbereich!). Mir ist keine einzige Quelle bekannt, die Effektivität
so definiert wie der Verf.
Beachten
Sie:
- Prinzip der Ehrlichkeit:
alle von anderen Autoren geleistete Arbeit
ist als solche zu kennzeichnen.
- Prinzip der Objektivität:
die kritische Auseinandersetzung mit bisher bekanntem Wissen |
Wer ein fachliches Urteil abgibt, das Grundlage einer Entscheidung der öffentlichen
Verwaltung sein soll (dies ist die Funktion einer solchen Arbeit!), darf nicht
alles Nachdenken, das schon geschehen ist, ignorieren.
Empfehlung: siehe oben. Zusätzlich: Vorsicht vor "großen
Themen". Gefordert ist eine im Detail logisch exakte Argumentation. Das
kann im Rahmen einer 8-Wochen-Diplomarbeit nur für einüberschaubares
Thema geleistet werden. Im Zweifel ist weniger mehr!
- Logik der Argumentation:
- Was hat die Struktur des öffentlichen Dienstes, z. B. ob es ein
einheitliches Dienstrecht gibt oder nicht, mit der "Überregulierung"
zu tun (S. 14) oder damit, ob "die deutsche Verwaltung [...] mehr
als die notwendigen Aufgaben wahrnimmt" (S. 23)? Sind "Überregulierung"
und Aufgabenumfang überhaupt ein Problem des öffentlichen Dienstes,
oder nicht eher ein Problem der Politik und der Parlamente?
- Die Diskussion der Reformbedürftigkeit erfolgt z. B. anhand der
Frage der Staatsquote (S. 23 ff.), für die kein ursächlicher
Zusammenhang mit der Erreichung der von der Verf. postulierten Ziele oder
generell mit der Struktur des öffentliches Dienstes erkennbar ist.
Auch hier fehlt eine nachvollziehbare Argumentation sowie jedwede Verarbeitung
des Meinungsstandes in Wissenschaft und Praxis.
Argumentieren
Sie exakt: schrittweise logisch nachvollziehbar.
Testen Sie Ihre Aussagen
durch "Gedankenexperimente". |
Empfehlung: Die Argumentation muss in allen Schritten logisch
nachvollziehbar sein. Testen Sie die Logik: Verändert sich die Staatsquote
je nachdem, ob das Dienstrecht einheitlich oder "zweispurig" ist?
Ist "Überregulierung" überhaupt ein Problem des öffentlichen
Dienstes, oder nicht eher ein Problem der Politik und der Parlamente? Hätte
die Veränderung einzelner Strukturmerkmale (welcher genau?!) Auswirkungen
auf Staatsquote, Ausmaß der Regulierung, Bürgerfreundlichkeit der
Verwaltung, usw.?
(Druckfassung
dieser Anmerkungen mit Textauszügen als PDF-Datei)
Anmerkungen zu Stüve,
Mentoring als Instrument der Personalentwicklung
Eine materialreiche Arbeit. Allerdings endet das Thema auf dem Deckblatt mit
einem Fragezeichen, während die Darstellung im Urteilsstil gehalten ist:
für die Verf. ist es keine Frage, dass Mentoring zur Förderung
weiblicher Nachwuchskräfte geeignet ist, und sie sieht es lediglich als
ihre Aufgabe an darzustellen, wie dies erfolgt, erfolgen kann oder sollte. Damit
entfällt für sie auch die Notwendigkeit, sich mit unterschiedlichen
fachlichen Meinungen auseinanderzusetzen - es fehlt also ein Kernstück
wissenschaftlichen Arbeitens.
Ein typischer Fehler ist die
Fülle an fachlichen Fragen, zu denen es gar nicht möglich
ist, jeweils den Meinungsstand zu ermitteln und darzustellen und dann in Auseinandersetzung
mit dem Meinungsstand eine fachliche Empfehlung abzugeben. Exemplarisch dafür
ist auch das Begriffsverzeichnis am Ende: Ein solches Glossar
wäre eine eigenständige wissenschaftliche Leistung die erforderte,
den Meinungsstand zum jeweiligen Begriff zu ermitteln und auf dieser Grundlage
(!) eine Definition vorzuschlagen. Statt dessen werden kommentarlos Definitionen
immerhin so grundlegender Begriffe wie "Bürokratiemodell von Max Weber"
oder "New Public Management" zusammengestellt, teils aus heterogenen
und Sekundärquellen.
Ein Glossar
ist nicht verlangt und im Zweifel eine Überforderung! |
Vor der Aufnahme eines Glossars in eine Diplomarbeit ist deshalb zu
warnen - es sei denn als Zusammenstellung der in der Arbeit selbst
in wissenschaftlicher Arbeitsweise entwickelten Definitionen.
Verantwortlich und ©
Copyright: Prof. Dr. Burkhardt Krems
Köln,
2019-02-18
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