| Übersicht
und Aktuelles - Version 3.38 -
28.02.2010
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| › | Merkmale guter Lehre | ||||||||||||||||||||
| › | Empfehlungen des Wissenschaftsrates 2008 zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium | ||||||||||||||||||||
| › | Web 2.0: Die 90-9-1-Regel: 1% der Nutzer produzieren 90% der Inhalte? | ||||||||||||||||||||
| › | Konzepte für erfolgreiches Change Management: - die 8 Phasen von Kotter - Greiners Erfolgsfaktoren |
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| › | Attraktivitätslücke des öffentlichen Dienstes? Masterarbeit von Kristin Klunker | ||||||||||||||||||||
| › | Thesen zur Ausbildung für die öffentliche Verwaltung zur Jahrestagung der deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften, 26./27. November 2009 in Gelsenkirchen | ||||||||||||||||||||
| › | GGO des Bundes verlangt jetzt auch Nachhaltigkeitsprüfung | ||||||||||||||||||||
| › | Kompendium für strategisches Management: der UK-"Strategic Survival Guide" | ||||||||||||||||||||
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Bund schafft Rechtsgrundlage für modernes Haushalts- und Rechnungswesen - aber hält selbst an Kameralistik fest Nach langwierigen Beratungen hat das Bundeskabinett jetzt die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen auf den Weg gebracht, die es den Ländern und Gemeinden ermöglicht, ein modernes Rechnungswesen auf "doppischer Grundlage" einzuführen, ohne das alte Haushaltssystem parallel weiter zu betreiben. Dieses Haushaltssystem, „Kameralistik“ genannt,
Es ist kurios, dass das Parlament im Haushaltsplan festlegt, wie der Hausmeister einer Behörde bezahlt wird, aber nicht, wie viele Leistungen in welcher Qualität sie erbringen soll – mit welchem Nutzen für die Allgemeinheit („Outcome“). Das unwichtige Detail wird präzise (fehl-) gesteuert, die politisch bedeutsamen Entscheidungen treffen Regierung und Verwaltung im Rahmen eines unzureichenden Steuerungssystems mit Anreizen zu falschem Verhalten; das Parlament will gar nicht wissen, was erreicht werden soll und erreicht worden ist, und erfährt es auch nicht! Mit der Novellierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) erlaubt der Bund den Ländern und Gemeinden, auf Doppik umzustellen, hält selbst aber an der Kameralistik fest und will sie lediglich durch weitere Informationen ergänzen: „erweiterte Kameralistik“. Ob damit die Fehlsteuerung beseitigt wird erscheint fraglich. Denn: "Im Zentrum der haushaltspolitischen Ermächtigung stünden die bekannten Zahlungsgrößen und damit das Haushaltsdefizit, sodass die Einhaltung der Vorgaben des Art. 115 GG und die Maastricht-Defizitgrenze weiterhin direkt gesteuert werden können", heißt es der BMF-Darstellung des Konzepts (Monatsbericht Oktober 2008, S. 45). Der Haushalt mit den oben genannten Defiziten bleibt die zentrale Orientierung – und erschöpft mit seinem Aufwand und seiner Komplexität im Zweifel bereits die Kapazität aller Beteiligten, vor allem der Politiker im Parlament. Dass es zum Verlust der Steuerungsfähigkeit führt, wenn man sich zu sehr um Details kümmert, lehrt bereits der Blick in die Verfassung: Art. 80 GG ermöglicht es dem Parlament, sich auf Wesentliches zu beschränken und die Details der Regierung zu überlassen, die sie mit Rechtsverordnungen regelt - faktisch treten Verwaltungsvorschriften als weitere Konkretisierung hinzu. Für die Verwendung der Ressourcen, die Steuer- und Gebührenzahler finanzieren, soll es aber weiterhin keine wirksame Entlastung von Details geben, beharren Parlament und Regierung darauf, sich durch Komplexität zu überlasten und das politisch Wichtige gerade nicht zu steuern? (Siehe das Beispiel oben.) Andererseits bleiben auch diejenigen, die die Doppik einführen oder schon eingeführt haben, in der Pflicht nachzuweisen, dass der zusätzliche Aufwand dieses Instrumentariums die Defizite der Kameralistik beseitigt und zu nachhaltig besseren Ergebnissen führt: zielgerichtete und wirksame Leistungen, die andere nicht besser oder effizienter erbringen können. Dass das möglich ist, zeigen Länder wie die Schweiz: sie hat diese Reform schon 2003 abgeschlossen und ist dabei, ihr Rechnungswesen an IPSAS, dem internationalen Standard, auszurichten. Quellen: BMF:
Nach Meinung des Bundesrechnungshofs ist eine weitergehende Reform empfehlenswert:
Zur Diskussion:
sowie die verschiedenen Beiträge auf dieser Website Verwaltungsmanagement.Info. Burkhardt Krems, 23.01.2009 | Links im Text verweisen auf das Online-Verwaltungslexikon olev.de |
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| › | Festschrift
Budäus (2007) gibt einen differenzierten Überblick
über die Entwicklung in der öffentlichen Verwaltung. Mehr
... |
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um Regierung und Verwaltung auf Reform zu programmieren. Dies sind die zentralen Erfolgsfaktoren einer Reform. Beide Orientierungen zusammen haben Hebelwirkung, Leitbildfunktion, motivieren, erzwingen ein neues Denken, und sind deshalb geeignet, die weiteren Veränderungen auszulösen, die für den Gesamterfolg notwendig sind. Für eine nachhaltige, von der Gunst der aktuellen Politik unabhängige Entwicklung hinzukommen muss die
wie es in einigen Politikbereichen inzwischen selbstverständlich ist: in der Bildungspolitik durch Messung der Bildungsergebnisse (Lernstandserhebungen, zentrale Abschlussprüfungen, regelmäßige Vergleiche durch PISA), in der Arbeitsmarktpolitik durch die Arbeitsmarkt- und andere Daten, durch Städte-Rankings usw. Diese Transparenz entspricht auch der übernommene Verpflichtung zu Good Governance. Die erfolgreiche Verwaltungsmodernisierung in Österreich und in der Schweiz ist "wirkungsorientiert" und verwendet für alle öffentlichen Leistungen eine einfache, aber überzeugende Zielstruktur: Wirkungen, Leistungen, Finanzen, auf diese drei Dinge kommt es an, aber auch keines ist entbehrlich. Das ist verständlich statt kompliziert, es leuchtet unmittelbar ein, dass diese drei Aspekte den öffentlichen Auftrag im Wesentlichen erfassen und abbilden. Diese Orientiert verhindert auch die Einseitigkeit, die in der deutschen Verwaltungspraxis allzu schnell entsteht: es geht dann oft nur noch um die Verringerung von Kosten, koste es, was es wolle. Dieses Konzept ist so allgemein verständlich, dass es als Leitidee einer modernen Verwaltung taugt, die selbst im Rahmen einer "Lehrlingsausbildung", der kaufmännischen Ausbildung in der Schweizer Bundesverwaltung, vermittelt werden kann (siehe dort S. 4.34 das Lernziel 1.7.4: "Kaufleute handeln bewusst nach den Grundsätzen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung" mit Konkretisierungen: Quelle). Und in Österreich dokumentiert die Bundesverwaltung ihr Handeln mit eben diesen Zieldimensionen jährlich in einem Leistungsbericht (mehr ...). Damit wird dann vielleicht auch vermieden, dass Balanced Scorecards als strategische Steuerungsinstrumente (!) formuliert werden, in denen die oberste Zielsetzung "Einhaltung des Haushaltsplans" lautet - wie es z. T. vorkommt. Weitere Beispiele für die Bedeutung dieser Reformorientierungen:
Diese Beispiele belegen, dass es diese beiden Faktoren sind, die eine grundlegende Umorientierung ermöglichen, fördern, ja erzwingen. Es gibt deshalb keinen Grund, am Sinn von Reformen grundlegend zu zweifeln, selbst wenn die Befunde aus der Kommunalverwaltung ernüchternd sein mögen (Bogumil / Grohs / Kuhlmann / Ohm: Zehn Jahre Neues Steuerungsmodell - eine Evaluation kommunaler Verwaltungsmodernisierung. Berlin 2007, mehr ... ): nachgewiesen wurde in dieser umfangreichen Studie, dass die Reformen in der Kommunalverwaltung nur z. T. und unvollständig dem formulierten Reformkonzept entsprechend und insgesamt die Reform nur begrenzte Wirkungen hatte. Die Bedingungen für Reformen und ihre möglichen Wirkungen sind in der Kommunalverwaltung z. T. auch anders als in der staatlichen Verwaltung: Milliardenbeträge für nachweislich unwirksame oder sogar kontraproduktive Arbeitsmarktinstrumente oder vergleichbare Fehler hat man sich in der Kommunalverwaltung kaum geleistet, dazu war man oft einfach zu nah am Problem und am Bürger! Das spricht also nicht dagegen, den Weg zu gehen, der nachweislich Erfolg
verspricht, mit einem überschaubaren, verständlichen Konzept:
dem Konzept einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Siehe
dazu die Beiträge im Online-Verwaltungslexikon: NPM
/ WoV. (Version
1.1 - 2007-08-07) |
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| › | "Gravierende Probleme hätten vermieden werden können ...": Wirkungsorientierte Finanzkontrolle in der Schweiz überprüft Management-Strukturen und kommt u. a. zum Ergebnis: "Das Bundesamt für Polizei und dasjenige für Zivilluftfahrt haben dagegen bisher nur wenig Erfahrungen auf dem Gebiet der Wirksamkeitsanalyse sammeln können. Die Frage ist berechtigt, ob man nicht auf gewisse Lücken gestossen wäre und einige der gravierendsten Probleme der letzten Jahre hätte vermeiden können, wenn das Bundesamt für Zivilluftfahrt die Wirkungen seines Kontrollsystems systematisch analysiert hätte." (Hervorhebung ergänzt) Quellen: Das Besondere an dieser Überprüfung durch die Schweizer Finanzkontrolle ist, dass nicht die Tätigkeit der Ämter
selbst, ob sie Probleme erkannt und richtig gehandelt haben, sondern ihr
Managementsystem, das für Problemerkennung und Handeln verantwortlich
ist, Gegenstand der Überprüfung ist. Die Rechnungsprüfung
der Schweiz prüft also wirkungsorientiert auf der Meta-Ebene. |
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| › | Wirkungskontrolle ist ausdrücklicher Auftrag, siehe Art. 5 des Finanzkontrollgesetzes, "Kriterien der Finanzkontrolle":
Online-Quelle
Art. 5 Finanzkontrollgesetz, |
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| › | "Im Zentrum jeder Kostenberechnung steht die Entscheidungsrelevanz: Nur wenn ich weiß, zu welcher Frage ich eine Entscheidung fällen muss, kann ich die relevanten Kosten berechnen." (Kuno Schedler: IPSAS in der Schweiz: Bald auch Standard in deutschen Kommunen? In: Der Neue Kämmerer, Ausgabe 01, März 2006, Seite 16, Hervorh. ergänzt, Online-Quelle). Und weiter heißt es dort u.a. zu Vollkosten: sie
sind "in der Regel nicht geeignet für Führungsentscheide,
da sie die Dynamik des Kostenverlaufs nicht abzubilden vermögen.
Dennoch lieben Schweizer Politiker den Begriff der „Vollkosten“. Er trägt
die Illusion in sich, die „wahren“ Kosten der Verwaltungsleistung auszuweisen.
Ein Irrtum, der fatale Folgen für die Glaubwürdigkeit der Kostenrechnung
haben wird." (2006-05-03) |
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| › | Wirkungsorientierte
Verwaltungsführung - WoV in der Schweiz und Österreich:
strategische Neuausrichtung von Politik und Verwaltung einschl. wirkungsorientierter
Rechenschaftslegung (2006-03-27) |
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| › | Themen für Abschlussarbeiten
(Diplom, Bachelor, Master): Auswahl, weitere Themen)
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| Im übrigen bin ich der Meinung: |
- Jede öffentliche Einrichtung - muss jedes Jahr nachweisen, - dass sie ihr Geld wert ist |
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Das verlangt das Wirtschaftlichkeitsgebot in Art. 114 II GG, d. h. das Gebot, das nachhaltig günstigste Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten anzustreben und zu erreichen (mehr zu "Wirtschaftlichkeit").
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| Gefahren einer "Steuerung auf Abstand": Datenmanipulation und geschönte Erfolgsberichte |
Eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB) untersucht die Zielsteuerung in europäischen Arbeitsverwaltungen und dokumentiert Leistungen, aber auch Probleme, z.B. mit der Manipulation der Daten und Auswertung, aber auch durch mangelnde, verspätete, ad-hoc-Vorgaben der Politik.
Siehe dazu mehr im Beitrag "Agentur" im Online-Verwaltungslexikon
| › | (2006-04-17) |
| KLR-Bilanz der KGSt: "Der Nutzen der Kostenrechnung ..." |
Aus dem KGSt-Info vom 25.11.2001: "Die Ergebnisse sind einigermaßen ernüchternd:
Prof. Jürgen Weber, Mitverfasser der Studie, berichtete über die Erfahrungen aus der Privatwirtschaft. "Sein Tenor:
Online-Quelle der Untersuchung "Der Nutzen der Kostenrechnung in Kommunen" (2003-12-07)
Siehe dazu auch:
Fischer, Walter P.:
Entscheidungsorientierte Kosten- und Leistungsrechnung in staatlichen Verwaltungen.
Konzeption und Nutzung eines schlanken Rechensystems. Brühl 2002 (Fachhochschule
des Bundes, Schriftenreihe Bd. 39). Online
im Internet (2007-07-27)![]()
| Computerdiktat: Sprechen statt Schreiben? |
Siehe die Beiträge (Stand: 2001, in wesentlicher Hinsicht aber weiterhin verwendbar) an neuer Stelle
Anmerkungen
| BSI | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn, Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums |
Verantwortlich und ©
Copyright: Prof. Dr. Burkhardt Krems
Köln,
2010-02-28
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