Kernwissen Neues Steuerungsmodell - Entwurf -

1. Curriculum (in Klammern: nicht verbindliche Themenbeispiele)
Grundstudium

100

4.1.2

Aufgaben und Instrumente des Verwaltungsmanagements
(Management-Funktionen. Verwaltungsmanagement im Wandel: traditionelle Steuerungsmodelle/neue Steuerungsmodelle)

 

4.7

Ausgewählte Instrument des Neuen Steuerungsmodells

14

4.7.1

Grundlagen und Aufgaben des Controlling
(Begriff und Stellenwert des Controlling. ergebnisorientierte Management-Unterstützung. Ressourcencontrolling)

 
4.7.2

Organisatorische Eingliederung
(zentral - dezentral. Stab - Linie)

 
4.7.3

Controlling-Instrumente
(Überblick über Controlling-Instrumente. Einsatz eines Indikatorensystems. Budgetierung)

 

.4

Qualitätsmanagement
(Qualitätszirkel. Produkt- und Kundenorientierung)

 

.5

Projektmanagement
(Anlässe, Durchführung und Ergebnisse der Projektarbeit. Integration in die Aufbau- und Ablauforganisation)

 
Hauptstudium II

 

8.62.1

Managementsysteme in der Bundesverwaltung
(Organisationsentwicklung als kontinuierliche Managementaufgabe. Überblick, Wiederholung Grundstudium)

  2

Anmerkung:
Es fehlt ein zusammenhängender Themenbereich "Neues Steuerungsmodell" mit Klammerfunktion für die Teilthemen der BWLöV und die neuen Instrumente. B. K.

2. Kernwissen
  1. Kriterien für eine „gute Verwaltung“ (zu entwickeln an Beispielen)
  2. Das Systemmodell als Verständigungsgrundlage
  3. Das Gesamtkonzept eines modernen Verwaltungsmanagements (Neues Steuerungsmodell / Wirkungsorientierte Verwaltungsführung)
  4. ... als Antwort auf die Mängel bisherigen Managements (Input-/Outputsteuerung, zentralistische Steuerung, strategische und operative Fehlsteuerung, Effizienzmängel)
  5. Ziele und Kennzahlen, Effizienz und Effektivität,
  6. Input-, Output- und Outcomegrößen, -faktoren unterscheiden und die Bedeutung für die Steuerung erläutern,
  7. Controlling allgemein, strategisches und operatives Controlling,
  8. der Beitrag der Kosten- und Leistungsrechnung zum Controlling,
  9. Benchmarking und die besondere Bedeutung für die öffentliche Verwaltung erläutern und in einfachen Beispielen anwenden
  10. folgende Instrumente der Verwaltungsmodernisierung kennen und erläutern
    (Einzelheiten werden ggf. in besonderen Teilgebieten behandelt):
    1. Leitbild
    2. Zielvereinbarungen
    3. KLR - s. gesondertes Teilgebiet
    4. Budgetierung
    5. Controlling
    6. Benchmarking und die besondere Bedeutung für die öffentliche Verwaltung,
    7. Qualitätsmanagement
    8. Personalentwicklung (s. gesondertes Teilgebiet)

3. Aufgaben

 

Neu: Vergleich der Verwaltungsstrukturen am Beispiel "Trabi"

Satirisch formuliert könnte man die Situation mancher Verwaltungen wie folgt beschreiben: Sie fährt mit einem Trabi durchs Land

Aufgabe:

  1. Erläutern Sie, was an dieser Beschreibung übertragbar ist auf eine "klassische", nicht reformierte Verwaltung,
  2. ob die entsprechenden Mängel durch eine moderne Verwaltung beseitigt werden würden, welche Instrumente dafür mit welcher Wirkung eingesetzt werden könnten.

Variante
Die Elektrik des Trabis wurde inzwischen modernisiert, sie kommt von Bosch und umfasst die modernste Elektronik. Allerdings werden nur 20 % der Leistung genutzt, weil es weder genügend Datenlieferanten noch Abnehmer für Steuerungsinformationen bei den Komponenten des Trabi gibt.

Aufgabe: Verdeutlichen Sie, was dieses Bild für die Verwaltung bedeutet.

Zusatzaufgabe
Das Aufsichtsministerium verlangt nachdrücklich den Einbau eines Navigationssystems, weil es heute europäischer Standard sei. Diskutieren Sie diese Forderung.

  1. Erläutern Sie den Zusammenhang zwischen Controlling und Effizienz- und Effektivität.
  2. NSM-Prinzipien und Effizienz und Effektivität (15 Min.)
    Die Prinzipien des Neuen Steuerungsmodells - NSM - können kurz so formuliert werden:

1.      Steuern statt Rudern
2.      Resultate statt Regeln
3.      Eigenverantwortlichkeit statt Hierarchie
4.      Wettbewerb statt Monopol
5.      Motivation statt Alimentation.

Erläutern Sie kurz zwei dieser Prinzipien und legen Sie dar, ob sie eher zur Verbesserung der Effizienz oder der Effektivität der Verwaltung beitragen.

(Lösungshinweis)

  1. Tragen die 5 Prinzipien des NSM zur Verbesserung der Effizienz und/oder der Effektivität bei?
  2. Welche Bedeutung haben Zielvereinbarungen im Neuen Steuerungsmodell?
  3. Produktdefinitionen und Personalmanagement
    Haben die Produktdefinitionen eine Bedeutung für das Personalmanagement in der Facheinheiten, insbesondere die Mitarbeiterbeurteilung?
  4. Diskutieren Sie die folgende These von Hermann Hill: "Eine Organisation, bei der der Erfolg oder die Produktivität allein von der Schnelligkeit und der Intelligenz des steuernden Zentrums abhängig sind, wird der Vielfalt und dem Wechsel der Problemlagen nicht mehr gerecht."[FN1]
  5. Instrumente des NSM (15 Min.) (Lösungshinweis)

    In einer international vergleichenden Studie wurde festgestellt, dass die Schülerinnen und Schüler der achten Klasse in Deutschland in Mathematik durchschnittlich nur Leistungen im unteren Mittelfeld erreichen, während Japan und einige andere Länder wesentlich besser abschnitten.

    Das entsprechende Verfahren des Leistungsvergleichs wird auch in der Wirtschaft angewendet und für die öffentliche Verwaltung empfohlen.

    Wie heißt dieses Verfahren? Beschreiben Sie es kurz und erläutern Sie die Bedeutung, die es speziell für die öffentliche Verwaltung hat. (Lösungshinweis)

  6. Verhältnis zur KLR (10 Min.)

    Im Programm der Bundesregierung zur Verwaltungsmodernisierung heißt es, die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung solle die Grundlage für die Vergleiche (s. Aufgabe 7) liefern. In den Schulen existiert aber keine Kosten- und Leistung Rechnung.

    Erläutern Sie, wie diese Diskrepanz zu erklären ist. (Lösungshinweis)

  7. Verwaltungsmodernisierung in NRW

    Das "Erste Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (Erstes Modernisierungsgesetz - 1. ModernG NRW) Vom 15. Juni 1999 fügt in das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes NRW einen neuen

    Abschnitt 1 a: Beschleunigung von Genehmigungsverfahren"

    ein, der u.a. den folgenden neuen Paragraphen enthält:

    § 71 c
    Beratung und Auskunft

    (1) Die Genehmigungsbehörde erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über Möglichkeiten zur Beschleunigung des Verfahrens, einschließlich der damit verbundenen Vor- und Nachteile. Dies kann auf Verlangen schriftlich geschehen, soweit es von der Bedeutung oder der Schwierigkeit der Sache her angemessen erscheint.

    (2) Die Genehmigungsbehörde erörtert, soweit erforderlich, bereits vor Stellung des Antrags auf Genehmigung mit dem zukünftigen Antragsteller

    1. welche Nachweise und Unterlagen von ihm zu erbringen sind,

    2. welche sachverständigen Prüfungen im Genehmigungsverfahren anerkannt werden können,

    3. in welcher Weise die Beteiligung Dritter oder der Öffentlichkeit vorgezogen werden kann, um das Genehmigungsverfahren zu entlasten,

    4. ob es angebracht ist, einzelne tatsächliche Voraussetzungen der Genehmigung vorweg gerichtlich klären zu lassen (selbständiges Beweisverfahren).

    Andere Behörden und, soweit der zukünftige Antragsteller zustimmt, Dritte können von der Behörde hinzugezogen werden.

    (3) Nach Eingang des Antrags ist dem Antragsteller unverzüglich mitzuteilen, ob die Angaben und Antragsunterlagen vollständig sind und mit welcher Verfahrensdauer zu rechnen ist.

    Aufgabe (30 Min.)
    Ist diese gesetzliche Regelung ein sinnvoller Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung? Beschreiben Sie die Ziele der Regelung und diskutieren Sie Alternativen aus Sicht des Verwaltungsmanagements. Machen Sie einen Vorschlag, wie zur Erreichung der Ziele dieser Vorschrift im Rahmen modernen Verwaltungsmanagements vorgegangen werden sollte.

5. Informationsquellen (Literatur, Internet-Adressen)

Siehe die Quellenangaben im Online-Verwaltungslexikon olev.de, insbesondere im Beitrag zum Neuen Steuerungsmodell / zur Wirkungsorientierten Verwaltungsführung

 


[1]   Hermann Hill: Potenziale und Perspektiven der Verwaltungsmodernisierung. In: Morlok/Windisch/Miller (Hrsg.): Rechts- und Organisationsprobleme der Verwaltungsmodernisierung, 1997, S. 15

 

Verantwortlich und © CopyrightProf. Dr. Burkhardt Krems
Köln, 2007-01-15 . Kontakt | Impressum