Akkreditierung
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.16)
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1 Definition
Anerkennung / Zulassung einer Stelle (z. B. des TÜV, eines Ingenieurbüros, eines Beratungsunternehmens oder einer speziell für diese Aufgabe gegründeten Firma), bestimmte Überprüfungen vorzunehmen und darüber Bescheinigungen auszustellen. Die Akkreditierung kann insbesondere die Berechtigung verleihen
- zur Vergabe von Zertifikaten, z. B. für das Öko-Audit (EMAS) oder im Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2000 (Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, derzeit (Okt. 2005) allerdings rechtlich nicht vorgeschrieben),
- zur Akkreditierung von Stellen, die Zertifikate
vergeben (Akkreditierung von Akkreditierungsstellen),
im Bildungsbereich: - zur Vergabe von Studienabschlüssen, die die Bologna- bzw. nationale Kriterien der KMK erfüllen, (Akkreditierung von Studiengängen),
- zur Akkreditierung von Agenturen, die ihrerseits Studiengänge akkreditieren (Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen, z. B. durch den Akkreditierungsrat).
2 Weitere Informationen
Beachte für die Akkreditierung im Rahmen von Qualitätsmanagement: Es gibt derzeit (Mai 2004) keine verbindliche Anerkennung dieser Befugnis. Zertifikate können also von Stellen ausgestellt werden, die ihrerseits keiner Überprüfung durch anerkannte Stellen unterliegen.
Akkreditierung
von Studiengängen:
Erläuterungen von der Website Bologna-Berlin
2003 (Formatierung geändert)
Die Akkreditierung ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung der dazu notwendigen Veränderungsprozesse in den europäischen Hochschulsystemen. Wie die Evaluierung dient sie der Qualitätssicherung bei der Einführung neuer (ex-ante-Steuerung) und Überprüfung bereits bestehender Studiengänge (ex-post-Steuerung). Die Akkreditierung, d. h. die Zertifizierung eines Studienganges, erfolgt nach Prüfung fachlich-inhaltlicher Mindeststandards, der Berufsrelevanz des zu vergebenden Abschlusses und der Kohärenz sowie Konsistenz der Gesamtkonzeption des Studienganges. Sie wird im Rahmen eines transparenten, formalisierten externen Begutachtungsverfahrens (peer review) befristet vergeben, so dass der Studiengang nach Ablauf einer bestimmten Zeit erneut überprüft werden muss.
Die Steuerung des Begutachtungsprozesses liegt bei Agenturen, welche ihrerseits regelmäßiger externer Evaluierung unterliegen.
Das Instrument der Akkreditierung zur Anerkennung von Studiengängen ist in Europa zwar noch relativ neu, setzt sich jedoch in zunehmendem Maße in den am Bologna-Prozess beteiligten Ländern durch.
3 Quellen
Akkreditierungsrat (von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz eingerichtet für die Akkreditierung von Agenturen, die damit die Berechtigung erlangen, Studiengänge mit den Abschlüssen Bachalor/Bakkalaureat und Master/Magister zu überprüfen und zu akkreditieren)
2012-05-16